Allgemeine Vermietbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über die Nutzung eines Bootes abgeschlossen wird.
Der Mieter erkennt mit der Buchung die Bedingung für sich und die mitfahrenden Personen an.

Mieterpflichten

Der Mieter verpflichtet sich:

  • zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch sich und die gesamte Crew
  • das Boot und die Ausrüstung mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen und pfleglich zu behandeln
  • das Boot nicht mit Straßenschuhen zu betreten
  • keine Tiere mit an Bord zu nehmen
  • bei Ankündigung gefährlicher Wetter- und Seeverhältnisse den Hafen nicht zu verlassen bzw. diesen aufzusuchen
  • die Tour so zu planen, dass auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen eine zeitgerechte Rückkehr möglich ist
  • das Boot nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten
  • keine undeklarierten, zollpflichtigen Waren oder gefährlichen Güter an Bord zu führen
  • keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben
  • mit dem Boot nicht an Sportveranstaltungen teilzunehmen
  • mit dem Boot keine anderen Boote zu schleppen
  • keine Nachtschifffahrten durchzuführen
  • keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen
  • mindestens 18 Jahre alt zu sein um das Boot zu führen
  • kein Alkohol zu trinken bzw. die 0,5 Promille Grenze als Fahrer einzuhalten
  • nicht mehr als 6 Personen an Board zu nehmen

Haftung des Mieters / Haftung des Vermieters

Für Schäden am Boot und dessen Ausrüstung, für Schäden am persönlichen Eigentum des Mieters und der Crew sowie für von dem Mieter oder der Crew verursachten Schäden Dritter (z.B. Unfallschäden) haftet der Mieter in vollem Umfang.
Ansprüche gegenüber dem Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder der Crew während der Nutzung durch das Boot oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind ausgeschlossen.

Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen.
Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Auch das Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr.
Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und der Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
Verstöße wegen Ordnungswidrigkeiten im Mietzeitraum gehen zu Lasten des Mieters.
Aus versicherungs- und sicherheitstechnischen Gründen ist eine GPS Streckenaufzeichnung an Bord installiert.
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse bzw. höherer Gewalt nicht im Stande ist, dem Mieter das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter die geleistete Zahlung zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches.

Übergabe / Rücknahme des Bootes

Das gemietete Boot wird dem Mieter sauber und fahrtüchtig übergeben. Der Mieter hat das Boot und seine Einrichtung in unversehrtem, funktionstüchtigem Zustand jeweils bis zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Der Zeitpunkt der Übergabe (Start- und Endzeitpunkt) des Bootes wird vorab online im Buchungsprozess zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter das Bootes und die zugehörige Einrichtung in Augenschein und prüft beides im Beisein des Mieters auf offensichtliche Mängel/Schäden der Mietsache. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen (Preisliste siehe oben).
Gibt der Mieter das Boot früher als zum im Mietvertrag festgelegten Tag/Stunde ab, berechtigt ihn dies nicht, den Mietpreis zu mindern. Wird das Boot später als zu dem im Mietvertrag festgelegten Tag/Stunde zurückgegeben, so wird für jede angefangene Stunde eine Pauschale von € 60,00 erhoben. Wird das Boot nicht rechtzeitig geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Es wird dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
Verschweigt der Mieter bei der Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter den Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt hat.
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die Übernahme des Bootes sowie des Zubehörs in einwandfreiem Zustand. Verborgene Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Stornobedingungen

Kann der Mieter die Bootsmiete nicht antreten, so hat er unverzüglich den Vermieter zu informieren.
Der Mieter ist berechtigt, vor vereinbarten Mietbeginn ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung (Schreiben Sie eine E-Mail) zurückzutreten.

Im Falle des Rücktrittes berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:

  • Stornierung bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 80% der Mietkosten werden erstattet
  • Stornierung bis 1 Woche vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten werden erstattet
  • Stornierung bis 2 Tage vor Mietbeginn: 0% der Mietkosten werden erstattet

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Ausrüstung

Das Boot ist mit folgender Ausrüstung ausgestattet:

AusrüstungPreis
4 Fender55 € je Fender
2 Anker inkl. Ankerleine150 € je Anker
Garmin Echolot300 €
Notfall-Paddel90 €
Anlegeseil60 €
2 Schlüssel (Zündschlüssel, Kajüte)25 € je Schlüssel
2 Tanks je 24 Liter200 € je Tank
Bootshaken90 €
4 Rettungswesten65 € je Weste
Bimini-Top380 €
Propeller170 €
Weitere Papiere

(Versicherungsschein, Binnenschifffahrtsstraßenordnung, Sportbootvermietungsverordnung, Übersicht allgemeiner Kennzeichen und Signale und Knoten)

15 €

Der Mieter ist für den Erhalt der Ausrüstung verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gegenstands wird der entsprechende Betrag von der Kaution abgezogen.

Verhalten auf dem Wasser

Das Betreten der Stege, Ein-, Aussteigen usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für die ihn begleitenden Personen. Achtung beim Einsteigen. Das Persenninggestänge (Sonnenschutz/Verdeck) ist kein Klettergerüst. Es hält nur die Persenning / das Klappverdeck – nicht das Gewicht ein- oder aussteigender Personen.

Auch für führerscheinfreie Boote gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung, die „STVO“ auf dem Wasser. Die Sicherheitshinweise und wichtigsten Kennzeichen sind unbedingt zu beachten (Siehe Übersicht wichtiger Kennzeichen an Board).

Dementsprechend ist für den Fahrer wie bei dem normalen Straßenverkehr kein Alkohol erlaubt bzw. herrscht ebenso die 0,5 Promille Grenze.

Mit Unterschrift bestätigt der Mieter vor Mietbeginn eine umfassende Einweisung erhalten zu haben. Z.B. wurde auf folgendes verwiesen:

  • Das Führen des Bootes ist grundsätzlich nur innerhalb der Wasserstraßen, begrenzt durch rote und grüne Bojen, erlaubt
  • zum Ankern sind die Wasserstraßen natürlich zu verlassen, am besten dort Ankern wo auch andere Boote ankern, hier bitte die Wassertiefen Anzeige im Auge behalten
  • Insbesondere sind Flachwasserbereiche, teilweise gekennzeichnet durch gelbe Bojen, rote/weiß oder grün/weiß gestreifte Bojen oder Stöcker im Wasser teilweise mit rot/weißem Band zu meiden.
  • Durchfahrt verboten bei rot/weiß/rot gestreiften Bojen oder Schildern
  • Beim Verlassen der Wasserstraße ist kleinstmögliche Geschwindigkeit Pflicht (meist kleine Fahrt) und es ist ununterbrochen zu prüfen ob die Wassertiefe noch mindestens 1 m beträgt (siehe elektr. Tiefenmesser/Echolot am Cockpit). Das Befahren einer Wassertiefe von weniger als 1 m ist verboten.
  • Die wichtigsten Schilder kann man auch ohne detaillierte Kenntnisse richtig deuten. So sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, meist 12 km/h, zum Teil nur 6 oder 9 km/h. Einfach zu deutende Schilder (z.B.: durchgestrichene Schiffsschraube = Durchfahrt für Motorboote verboten, durchgestrichener Anker = ankern verboten, durchgestrichener Poller = Anlegen verboten, doppelte Wellenlinie = Sog und Wellenschlag vermeiden) sind zu beachten.
  • Grundsätzlich gilt: alle Anderen haben Vorfahrt (Fähren, Berufsschifffahrt, kleine Boote ohne Motor, Dienstfahrzeuge, Segler, ...).
  • Im Verhältnis zu gleichrangigen Motorbooten gilt: rechts vor links. Im Zweifelsfall weichen Sie immer rechtzeitig mit einem für die Anderen deutlich erkennbaren Kurs aus.
  • Falls Sie ankern oder anlegen (Baden, Essen, Gastlieger, ...) so haben Sie sicher zu stellen, dass sich das Boot nicht lösen kann und auch bei plötzlichem starken Wellengang nicht mit dem Steg o.a. festen Materialien in Berührung kommen kann, sondern die Berührung ausschließlich mit weichen Materialien wie den Fendern erfolgt. Sollte dies an einer Anker- oder Anlegestelle nicht möglich sein, so können Sie dort nicht ankern oder anlegen. Festmachen ist grundsätzlich nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt (nicht an Schildern, Bäumen, Bojen, ...).
  • Bei unsichtigem Wetter (Sicht unter 500 m) ist die Beleuchtung einzuschalten.
  • Bei aufkommenden Gewitter und oder starken Wind suchen Sie schnellstmöglich einen sicheren Liegeplatz auf (z.B. Hafen) und verlassen das Boot.

Stand: 01.07.2024